ADLER INKASSO ist ein spezialisierter Partner für das Forderungsmanagement von Personaldienstleistungsunternehmen. Dies gilt für Forderungen aus Arbeitnehmerüberlassung in gleichem Maße wie für Forderungen aus Personalvermittlung mit oder ohne vorausgegangener Arbeitnehmerüberlassung bzw. aus Outsourcing-/ Projektserviceverträgen.
MASTER-VENDOR Sammelrechnung: Sie sind Master Vendor und möchten Ihrem Kunden neben den üblichen Leistungen der Masterfunktion eine einheitliche Sammelrechnung für alle Rechnungen der AÜ-Leistungserbringer (Master Vendor, Co-Lieferanten) bieten? Mit unseren Abrechnungs- und Mahnsachbearbeitungsdienstleistungen sind wir Ihre konzernunabhängige Abrechnungsgesellschaft. Sie und die Co-Lieferanten erstellen Leistungsnachweise, die von uns zu einer Sammelrechnung zusammengefasst werden, die an Ihren Kunden übermittelt wird. Wir überwachen den Zahlungseingang und verteilen den eingehenden Gesamtbetrag. Sofern notwendig, übernehmen wir auch das Mahnwesen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch der Präsentation MASTER-VENDOR Sammelrechnung. Für ein persönliches Gespräch zu diesem Thema steht Ihnen unser Geschäftsführer Herr Thielmann gern zur Verfügung.
Wir wissen, worauf es ankommt. Die Zeitarbeit ist ein sehr schnelles und flexibles Geschäft, bei dem in kurzer Zeit sehr hohe Forderungen auflaufen können. Dieser Geschwindigkeit haben wir uns angepasst. Hierbei begegnen wir aufgrund unserer Erfahrungen üblichen Einwendungen der Kundenunternehmen sachlich und rechtlich fundiert; sei es etwa die behauptete angebliche Verursachung von Schäden durch die Leiharbeitnehmer oder deren Schlechtleistung. Inkasso. zeitarbeit. ist ein speziell auf die Zeitarbeitsbranche zugeschnittenes Inkassosystem.
Sie haben im Rahmen der Geschäftsbeziehungen auf dem Gebiet der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
mit Ihren Kunden einen der Schriftform des § 12 Abs. 1 AÜG genügenden Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen
die Leiharbeitnehmer in fachlicher und persönlicher Hinsicht ordnungsgemäß ausgewählt und dem Kunden zur Verfügung gestellt,
die von den Leiharbeitnehmern geleisteten und in Tätigkeitsnachweisen erfassten Arbeitsstunden durch den Kunden schriftlich bestätigten lassen und die Leistung in Rechnung gestellt.
Ihr Kunde zahlt nicht obwohl alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Forderungen gegeben sind?
Wir kümmern uns darum!
Die Zusammenarbeit mit unserem auf dem Gebiet der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung spezialisierten und langjährig erfahrenen Vertragsanwalt Stefan Leubecher gewährleistet bei Bedarf eine professionelle gerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderungen, sofern dies notwendig ist.
Mit großem Erfolg betreuen wir seit 15 Jahren Unternehmen aller Größenordnungen der Personaldienstleistungsbranche, vom mittelständischen Betrieb bis zum multinationalen oder internationalen Konzern.
Profitieren Sie von der Erfahrung und dem Know-How von ADLER INKASSO.